Frühzeitig mit der Altersvorsorge starten

 

So manche Eltern möchte ihren Sprösslingen etwas Gutes tun und sehr frühzeitig eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung abschließen, damit auf Grund der extrem langen Laufzeit auch eine ordentliche Leistung dabei heraus springt. Doch dabei müssen einige Dinge beachtet werden, die so mancher Elternteil gar nicht weiß.

 

Der Fakt, dass man als Mutter oder Vater selbstverständlich die Beiträge bis zum Erreichen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Kinder übernimmt, ist für die meisten selbstverständlich. Doch der Vertrag ist auch über diesen Zeitpunkt hinaus noch gültig und muss bedient werden, wenn man ihn nicht kündigen und dabei wirtschaftliche Verluste in Kauf nehmen möchte. Deshalb kann es durchaus sein, dass man an dieser Stelle die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes benötigt. De facto handelt es sich nämlich um einen schuldrechtlichen Vertrag zu Lasten des begünstigten Kindes, aus dem sich dauerhafte Zahlungsverpflichtungen ergeben.

 

Weil es trotzdem sehr sinnvoll ist, mit der Altersvorsorge möglichst frühzeitig zu beginnen, kann man einen anderen und deutlich einfacheren Weg gehen. Bei der Kapital bildenden Lebensversicherung können die versicherte Person und der zur Zahlung verpflichtete Vertragspartner voneinander abweichen. Man setzt das Kind als Begünstigten im Falle des Eintritts des Versicherungsfalles ein. Das ist sowohl bei den Lebensversicherungen zum Vermögensaufbau möglich, die mit einer festen Verzinsung arbeiten, als auch bei denen, wo vertraglich die Bindung an einen Investmentfonds vereinbart wird.

 Auch bei einer reinen Risikolebensversicherung kann ein minderjähriges Kind als Bezugsberechtigter für den Schadensfall eingesetzt werden. Tritt dieser vor Erreichen der Volljährigkeit ein, wird vom Nachlassgericht ein Vermögensverwalter eingesetzt, der über die zweckgerechte Verwendung dieser finanziellen Mittel zum Wohle des begünstigten Kindes wacht und gegenüber dem Vormundschaftsgericht und/oder Nachlassgericht Rechenschaft ablegen muss.