Versicherungen
Lasche Bankberatung führt bei Kunden zu Verlusten
Der Deutsche Verbraucherverband hat einmal wieder die Geldanlagen etwas genauer unter die Lupe genommen. Dabei kann heraus, dass der Kunde hier doch nicht immer so der König ist, als der er behandelt werden sollte. Immerhin sind pro Jahr Summen von mehr als 22 Milliarden Euro zu verzeichnen, die die Kunden auf ihren Anlagekonten gutgeschrieben bekommen könnten, wenn ihnen von den Banken ein optimales Produkt empfohlen worden wäre. Insgesamt muss die Summe der durch Fehlberatungen entstehenden Schäden bei den Kunden auf zwanzig bis dreißig Milliarden Euro pro Kalenderjahr eingeschätzt werden.
Deshalb fordert der Verbraucherverband die Bundesregierung auf, eine Trennung der verschiedenen Formen der Bankenaufsicht vorzunehmen. In der Hauptsache geht es dabei um die Differenzierung zwischen der Solvenzaufsicht und der Marktaufsicht. Bei der Marktaufsicht soll künftig der Schutz der Rechte der Verbraucher stärker in den Mittelpunkt gestellt werden. Bisher nutzten die Banker ihr Fachwissen leider viel zu häufig aus, um ihrem Arbeitgeber oder sich selbst einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen zu können.
Dazu sollen die bisherigen Maßnahmen noch weiter im Interesse der Verbraucher ergänzt werden. Seit Anfang Januar 2010 sind die Finanz- und Versicherungsberater dazu gezwungen, zu jedem Verkaufsgespräch ein Protokoll anzufertigen, in dem die mit dem Anlageprodukt verbundene Zielstellung des Kunden und das konkret vorgeschlagene Anlageprodukt festgehalten werden müssen. Außerdem mussten sich die Makler und Finanzberater der gesetzlichen Verpflichtung beugen, dass sie auf Anfrage Auskunft über ihr für die jeweiligen Produkte erhaltenen Provisionen geben müssen.
Jetzt wird der Gesetzgeber dazu aufgefordert, die Finanzmarktprodukte einer noch stärkeren Kontrolle auf Verbrauchertauglichkeit zu unterziehen. Dabei sollten verschiedene Faktoren beachtet werden, die nach Möglichkeit in einem standardisierten Informationsblatt dargestellt werden sollen. Das soll die Durchschaubarkeit für den privaten Kunden deutlich verbessern. Bleibt zu hoffen, dass dieser Vorschlag in einer entsprechenden gesetzlichen Regelung umgesetzt wird, die auch berücksichtigt, dass sowohl die Vorteile und Nachteile einer Geldanlage, aber auch das damit verbundene Risiko detailliert offenbart werden müssen.
Der Verbraucherverband fordert allerdings noch einen weiteren Schritt zum Schutz der Verbraucherrechte. Der besteht darin, dass der Verbraucher das Recht bekommen soll, ein formales Beschwerdeverfahren einleiten zu können. Das soll bewirken, dass die Finanzaufsicht dazu gezwungen wird, den individuellen Vorgang zu prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten.