Welche Förderungen bekommt man bei der Wohn Riester?
Mit der Wohn Riester hat die Bundesregierung zum 01.01.2008 eine Ergänzung zur klassischen Riester Rentenversicherung, Riester Bausparverträgen und Riester Fondssparplänen beschlossen. Diese sieht eine staatliche Förderung für den Kauf, Bau oder die Entschuldung eines selbst bewohnten Hauses oder den Erwerb von Wohngenossenschaftsanteilen vor.Die Wohn Riester Rente kann dabei für den Abschluss eines Riester-Immobiliendarlehns, Riester-Bausparvertrages oder zur Kapital-Entnahme aus einem laufenden Riester-Vertrag zur Immobilienfinanzierung oder Sondertilgung genutzt werden.Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Einzahlsumme des Sparers. Erreicht die Einzahlung des Sparers im laufenden Kalenderjahr vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens ist ihm die maximale Fördersumme sicher. Somit muss der Sparer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bzw. max. 2.100 Euro pro Jahr in die Wohn Riester einzahlen, um seit 2008 in die jährliche Fördersumme von 154 Euro für Singles, 308 Euro für Ehepaare und 185 Euro Zulage für jedes Kind, zu bekommen. Für Kinder, welche nach dem 01.01.2008 geboren wurden bzw. werden, beträgt die Förderung 300 Euro je Kind. Wird die Einzahlsumme nicht voll erreicht, wird die Fördersumme anteilmäßig gewährt.Zudem wird die Wohn Riester für berufstätige Familienväter und Familienmütter noch lukrativer, da sie während der Vertragslaufzeit eine Steuerersparnis erfahren, weil die Riesterrente erst mit dem Eintritt in das Rentenalter versteuert wird. Dann ist der Steuersatz deutlich geringer als während der erwerbstätigen Zeit.Eine weitere Förderung stellt eine Zusatzprämie dar, welchen allen Berufseinsteigern gewährt wird, die bis zum 25. Lebensjahr einen Wohn Riester Vertrag abschließen.Somit können über die individuell erreichbare staatliche Förderung eines Wohn Riester Vertrag mehrere tausend Euro gespart werden.