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Der Bausparvertrag
Das eigentliche Ziel eines Bausparvertrages ist das Erreichen eines zinsgünstigen Baukredites zur Schaffung von Wohnraum. Eine Vielzahl von Tarifen und die staatliche Förderung machten das Bausparen in der Vergangenheit jedoch auch als reine Kapitalanlage attraktiv.
Bausparen funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip – bevor jeder für sich spart, sparen lieber alle zusammen, um so schneller an Wohneigentum zu kommen. In der Praxis schließt der Sparer einen Vertrag mit der Bausparkasse ab, in dem eine Bausparsumme sowie der Guthabenzinssatz und der Darlehenszinssatz festgeschrieben sind. Dann zahlt er wie vereinbart monatliche Raten an die Bausparkasse und baut damit ein Guthaben auf, welches verzinst wird. Diese Ansparphase dauert so lange an, bis der Sparer die Zuteilungsreife erreicht hat. Dann wird ihm die vereinbarte Bausparsumme, bestehend aus seinem angesparten Guthaben samt Zins und einem Darlehen, auf einen Schlag ausgezahlt. Für reine Kapitalanleger ist das Darlehen kaum von Interesse. Eine Pflicht, dieses in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Die große Unbekannte beim Bausparen ist der Zeitpunkt der Zuteilung. Hier sind mehrere Faktoren entscheidend. Zum einen muss der Sparer bei seiner Bausparkasse ein bestimmtes Guthaben angehäuft haben, bei den meisten Kreditinstituten sind das etwa 40 Prozent der Bausparsumme. Zudem muss er eine bestimmte, bankintern ermittelte Kennziffer erreichen, die sich unter anderem aus der Spardauer, aber auch aus der Höhe des im Gemeinschaftstopf verfügbaren Geldes ergibt. Heute können eine Vielzahl von Tarifen, etwa speziell auf Sparer oder auf Hausbauer ausgerichtet, schon ein wenig verwirren, das Grundprinzip ist jedoch immer gleich.
Kosten und Flexibilität
Wer einen Bausparvertrag abschließt, muss sowohl eine Abschlussgebühr als Kontoführungsgebühren zahlen. Die Abschlussgebühr wird nicht auf einen Schlag entrichtet, vielmehr wird sie mit den laufenden Beiträgen abgegolten. Wer das Bausparen als reine Geldanlage betrachtet, wird kaum das bei der Zuteilung fällige Darlehen beanspruchen wollen. Um jedoch auch für solche Anleger den Bausparvertrag attraktiv zu machen, haben bieten einige Bausparkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Rückerstattung der Abschlussgebühr an, vorausgesetzt, der Anleger verzichtet auf sein Darlehen.
Für Anleger, die monatliche etwas sparen wollen, dies jedoch aufgrund ungewisser Verhältnisse nicht immer können, bietet der Bausparvertrag eine große Flexibilität. Ist einen Monat mal etwas weniger Geld in der Haushaltskasse des Einzelnen, so kann er den Beitrag selbst verkürzen oder gänzlich aussetzen. Steht dagegen ein unerwarteter Geldsegen ins Haus, so kann auch eine Sonderzahlung auf das Bausparkonto eingezahlt werden. Dadurch werden das Erreichen der Ansparsumme und der Zuteilungsreife verzögert oder auch beschleunigt.
Wer vorzeitig aus seinem Vertrag heraus will, hat dagegen eher schlechte Karten. Denn die Kündigungsfrist für einen Bausparvertrag beträgt sechs Monate. Dann werden die eingezahlten Beiträge sowie die Zinsen ausgezahlt. Wer die Kündigungsfrist nicht einhält, muss einen Zinsausgleich für den entstandenen Zinsschaden an die Bausparkasse zahlen. Ein weiterer Umstand macht einen vorzeitigen Ausstieg unattraktiv. Wer innerhalb einer staatlich festgelegten Bindungsfrist kündigt, verliert damit den Anspruch auf Auszahlung der staatlichen Wohnungsbauprämie.
Rendite
Der reine Sparzins ist für Sparer nicht besonders verlockend, um langfristig Geld in den Bausparvertrag einzuzahlen. In der Regel werden 1 bis 1,5 Prozent auf das Guthaben gezahlt. Zudem geben die meisten Bausparkassen einen Bonuszins zum Ende der Laufzeit. Wer auf das Darlehen verzichtet, darf sich bei vielen Bausparkassen über einen Bonus von 1 bis 3 Prozent auf das Sparguthaben freuen.
Lange Zeit lag der wirkliche Reiz des Bausparens in der staatlichen Wohnungsbauprämie, die den Bausparern gewährt wurde. Seit dem 1. Januar 2009 wurden diese Regelungen jedoch grundlegend geändert. Wer 26 Jahre oder älter ist, bekommt die staatliche Förderung nur, wenn am Ende der komplette Bausparvertrag auch tatsächlich wohnwirtschaftlichen Zwecken zugeführt wird. Neben dem Bau oder Kauf von Wohnraum umfasst das auch die Sanierung. Für Sparer auf der Suche nach einer guten Anlagemöglichkeit verliert das Bausparen dadurch an Attraktivität.
Eine Ausnahme stellen Anleger dar, die zwischen 16 und 25 Jahre alt sind. Sie bekommen die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf ein jährliches Sparguthaben von 512 Euro. Die jährliche Fördersumme beträgt also maximal 45,06 Euro, bei Verheirateten gelten die doppelten Beträge. Voraussetzung hierbei ist, dass das Jahreseinkommen des Einzelnen nicht über 25.600 Euro liegt. Entscheidend ist also nicht, dass junge Sparer möglichst viel einzahlen. Wer die durchaus attraktive, maximale Förderleistung empfangen will, braucht jährlich nicht mehr als 512 Euro auf das Bausparkonto einzuzahlen. Mitsamt der staatlichen Förderung schafft es ein Bausparvertrag immerhin doch auf eine Rendite von über 5 Prozent.
Sicherheit und Risiken
Für Bausparverträge gibt es eine Kapitalgarantie, die Geldanlage gilt also als risikofrei. Dies gilt zumindest für das eingezahlte Sparguthaben samt Sparzins. Die Zinsen sind für die gesamte Spardauer, jedoch auch schon für die Tilgungsphase des Darlehens festgeschrieben. Wer sich in einer Zeit allgemein niedriger Zinsen am Kapitalmarkt ein günstiges Darlehen sichern will, kann mit den dann günstigen Konditionen des Bausparvertrages für spätere Anschaffungen vorsorgen. Über eine Inanspruchnahme des Kredites kann er später immer noch nachdenken, die langfristig festgelegten Zinsen bieten jedoch Planungssicherheit.
Ein Risiko besteht immer in dem Zeitpunkt der Zuteilung. Ein Erreichen der Ansparsumme bedeutet noch nicht gleich, dass das Vermögen nun auch ausgezahlt wird. Wer sein Geld dann dringend benötigt, müsste unter Umständen auf eine kostspielige Zwischenfinanzierung zurückgreifen.
Beachtenswertes
Da ein Bausparvertrag in aller Regel ein sehr langer und langwieriger Sparvorgang ist, sollte man sich vorher genau überlegen, ob das Geld nicht doch demnächst benötigt wird. Meist sind es mindestens sieben Jahre, die das Kapital gebunden ist. Ein vorzeitiger, schneller Ausstieg ist in der Regel nur mit finanziellen Einbußen möglich. Wer jedoch Investitionen rund um den Wohnraum im Sinn hat, kann durch die staatliche Zulage durchaus gut mit dem Bausparvertrag fahren und eine gute, sichere Rendite erwirtschaften.
Wer den Bausparvertrag als reine Anlagemöglichkeit sieht, sollte sich informieren, ob die entsprechende Sparkasse eine Rückvergütung der Abschlussgebühr bei einem Darlehensverzicht anbietet.

