Versicherungen
Was ist der Einlagensicherungsfonds?
Der größte in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Einlagensicherungsfonds wurde vom Bundesverband deutscher Banken ins Leben gerufen. Die dafür geltende gesetzliche Grundlage ist das „Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz“. Es trat erstmals im August 1998 in Kraft und wurde im Zuge der Folgen der Finanzkrise letztmalig im Juni 2009 novelliert. Die neuen Regelungen gelten teilweise ab dem 30. Juni 2009 und dem 31.12.2010. Die Regelungen des Gesetzes dienen in erster Linie dem Verbraucherschutz.
Neben dem Einlagensicherungsfonds des BV deutscher Banken gibt es noch fünf ähnliche Institutionen, die im Falle eines Konkurses einer einzelnen Bank die Entschädigungen für die betroffenen Kunden zahlen. So haben zum Beispiel die Volks- und Raiffeisenbanken, aber auch die Bausparkassen eigene Einlagensicherungsfonds gebildet. Hinzu kommt ein Entschädigungsfonds der Wertpapierhandelsunternehmen. Dieser Begriff beinhaltet auch die zahlreichen in Deutschland beheimateten Fondsgesellschaften.
Besonders umfangreichen Schutz seiner Geldanlage genießt der Kunde bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die Satzungen der dazu gehörigen Einlagensicherungsfonds garantieren dem Kunden nicht nur eine Entschädigung, sondern auch, dass im Falle eines drohenden Konkurses die Bank selbst erhalten werden muss.
In Deutschland geht man angesichts der in den Einlagensicherungsfonds hinterlegten Wertpapiere und Gelder statistisch davon aus, dass die derzeit bestehenden Einlagen der Kunden in vollem Umfang abgesichert sind. Doch das ist nicht in allen Ländern der Welt der Fall. Selbst im europäischen Wirtschaftsgebiet muss man hier mit Einschränkungen rechnen. Möchte man seine Geldanlage also bei einer ausländischen Bank tätigen, sollte man sich vorher sehr genau zu den individuell gewährten Garantien bei der Einlagensicherung informieren.