Die private Rentenversicherung

Bei einer privaten Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer während seines Arbeitslebens monatlich Beiträge, um nach dem Eintritt ins Rentenalter eine Rente vom Versicherer zu erhalten. Der Kunde schließt einen Vertrag, in dem sowohl die Konditionen der Einzahlung wie auch der Auszahlung geregelt sind. Bei der Zahlung der Beiträge haben Kunden zwei Optionen. Die Sofortrente eignet sich vor allem für ältere Menschen. Dabei wird auf einen Schlag eine große Summe eingezahlt, mit der sich der Versicherte sofort das Recht auf eine monatliche Rentenzahlung bis zum Tode erwirbt.

Häufiger ist jedoch die Form der Versicherung als aufgeschobene Rente. Hier zahlt der Versicherte während seines Arbeitslebens monatliche Beiträge an die Gesellschaft, um mit dem Eintritt ins Rentenalter einen Anspruch auf die Auszahlung einer Leibrente zu haben.


Kosten und Flexibilität

Anbieter privater Rentenversicherungen werben gern damit, günstigere Beiträge als Kapitallebensversicherer zu haben. Im Grunde ist dies richtig, wird doch der Hinterbliebenenschutz nicht mit versichert. Trotzdem sollte man sich nicht der Illusion hingeben, private Rentenversicherungen seien grundsätzlich günstiger. Auch hier wird eine beträchtliche Provision fällig und auch die Verwaltung und Bearbeitung lassen sich Versicherer gut bezahlen. Die anfallenden Kosten werden in der Regel mit den Beitragszahlungen der ersten Jahre beglichen.

Die private Rentenversicherung ist alles andere als eine flexible Geldanlage. Ein möglicher Ausstieg gerade in den ersten Jahren wird meist teuer erkauft. Der Grund liegt in den hohen Vertragsabschlusskosten, die mit den ersten Beiträgen beglichen werden. Wer frühzeitig aussteigen will, sieht meist nur sehr wenig von seinem eingezahlten Geld wieder. Daher will die Investition in die private Rentenversicherung vor allem in jungen Jahren gut überlegt sein. Wer bei der Auszahlung flexibel sein möchte, sollte bei Vertragsabschluss auf das Kapitalwahlrecht pochen. Dieses gewährt die Auszahlung des Kapitals als monatliche Rente bis zum Ableben oder als einmalige Zahlung der gesamten Summe.

Eine gewisse Flexibilität gewähren zudem Abruf- und Aufschuboptionen. Mit Hilfe solcher vorher festgelegten Klauseln kann der Versicherte den Beginn seiner Rentenauszahlung eine gewisse Zeit nach vorn oder nach hinten verlegen. Der monatliche Rentenbetrag würde dabei der veränderten, restlichen Lebenserwartung angepasst werden.


Rendite

Genau wie bei einer Kapitallebensversicherung kann auch bei der privaten Rentenversicherung die Rendite nicht genau vorhergesagt werden. Zu einer garantierten Verzinsung kommt eine Überschussbeteiligung, die durch Aktivitäten des Versicherers am Kapitalmarkt erwirtschaftet und unter den Versicherten verteilt wird.

Die Berechnungsgrößen für die garantierte Rente sind die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich aller Kosten, der gesetzliche Mindestzins – momentan beträgt dieser 2,25 Prozent – auf dieses Sparguthaben, sowie die so genannten Sterbetafeln, welche die aktuelle Lebenserwartung der Bevölkerung angeben. Die von vielen Versicherern prognostizierte Rente beinhaltet in der Regel eine kalkulierte Überschussbeteiligung, diese jedoch ist kaum vorherzusagen. Zum einen hängt sie vom unternehmerischen Geschick der Versicherungsgesellschaft und vom aktuellen Finanzmarkt ab, zum anderen wird sie aber auch durch die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung beeinflusst. Der Versicherer muss Renten an immer ältere Mitglieder zahlen, das zehrt an den Kapitalerträgen. So sind niedrigere Beteiligungen, als zunächst angekündigt, keine Seltenheit, auch eine gänzliche Aussetzung der Gewinnbeteiligungen ist möglich. Wer auf eine hohe Rendite Wert legt, wird an der privaten Rentenversicherung meist wenig Vergnügen haben.


Sicherheit und Risiken

Die private Rentenversicherung gilt als sehr sichere Geldanlage. Diese Sicherheit, die in einer vorher bereits kalkulierbaren, garantierten Mindestrente ihren Ausdruck findet, hat allerdings auch ihren Preis. Verhältnismäßig hohe Kosten lassen den recht mageren Garantiezins effektiv noch weiter schmelzen und mit einer hohen Überschussbeteiligung sollte man auch nicht rechnen.
In der ausbleibenden Gewinnbeteiligung liegt auch das größte Risiko einer klassischen Rentenversicherung. Anders sieht dies bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung aus. Hier wählt der Versicherte selbst die Fonds aus, in die seine Beiträge eingezahlt werden, er trägt also auch das Anlegerrisiko. Vor allem für Leute mit geringem Einkommen, die auf eine gesicherte Rentenzahlung angewiesen sind, ist dieses Risiko nicht tragbar.


Beachtenswertes

Wer über den Abschluss einer privaten Rentenversicherung nachdenkt, sollte den absoluten Willen und vor allem auf Dauer die finanziellen Mittel haben, die Beiträge bis zum Eintritt des Rentenalters zu zahlen. Ein Ausstieg würde erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Ist der Entschluss erst einmal gefasst, sollte man sich genau über die Chancen und Risiken von konservativen und fondsgebundenen Rentenversicherungen beraten lassen. Vor allem Geringverdiener mit einer spärlichen gesetzlichen Rente sollten die Sicherheit der konservativen Rentenversicherung vorziehen.

Auf der Suche nach dem besten Angebot der verschiedenen Versicherungsgesellschaften hat der Kunde ein gutes Mittel zur Hand. Bei gleichen Beiträgen kann er die garantierte Rente direkt miteinander vergleichen. Eine hohe Rente bedeutet verhältnismäßig wenig Kosten für Provision und Verwaltung. Fällt die garantierte Rente dagegen niedriger aus, handelt es sich in der Regel um einen recht teuren Anbieter. Man sollte jedoch nicht den Fehler machen, einer prognostizierten Rente zu vertrauen. Die Entwicklung der Kapitalerträge des Versicherers ist kaum zuverlässig zu kalkulieren, zudem schmälert langfristig die steigende Lebenserwartung aller Versicherten die Überschussbeteiligungen erheblich.

In der Regel endet der Vertrag über eine Rentenversicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Mögliche Hinterbliebene werden gewöhnlich nicht bedacht, die eingezahlten Beträge behält der Versicherer ein. Wer trotzdem seine Hinterbliebenen abgesichert wissen möchte, sollte auf zwei Optionen bei Vertragsabschluss achten. Die Beitragsrückgewähr tritt in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Rentenalters verstirbt. In diesem Fall würden die eingezahlten Gelder an die Hinterbliebenen ausgeschüttet. Die Mindestlaufzeit bezieht sich dagegen auf die Phase der Rentenzahlung. Verstirbt der Versicherte frühzeitig, zahlt die Versicherung trotzdem für die festgeschriebene Dauer an die Hinterbliebenen weiter. Auf diese Weise können Versicherte Geld an ihre Lieben „vererben“, die Versicherungsgesellschaften lassen sich diese Klauseln jedoch extra bezahlen.


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