Lebensversicherungen  mit Fonds unter Druck

 

 

In den Zeiten der Finanzkrise 2008/2009 geriet die fondsgebundene Lebensversicherung mächtig unter Beschuss. Eine der Ursachen war, dass die Finanzkrise eine massive globale Wirtschaftskrise nach sich zog. Die wiederum sorgte dafür, dass die Werte der meisten Aktien massiv in den Keller rutschten. Die Unternehmen schrieben auf Grund sinkender Verkäufe und damit fehlender Gewinne rote Zahlen. Die Anleger wurden verunsichert und verkauften ihre Aktien.

 

 

 

Das wirkte sich natürlich auch negativ auf die Kurswerte der Anteile von Aktien- und Investmentfonds aus. Ein fataler Kreislauf kam in Gang. Je mehr die Kurse fielen, desto häufiger stießen die Anleger ihre Fondsanteile ab. Gerade die Zeiten nach einer Krise eignen sich besonders gut, um in Investment- oder Aktienfonds zu investieren. Erfahrungsgemäß kann man sich dann günstig die Anteile an den Fonds kaufen und sie steigen recht schnell an Wert.

 

Das gilt natürlich auch für die Fonds, in die von den Versicherungsgesellschaften investiert wird. Letztlich bedeutet das, dass eine fondsgebundene Lebensversicherung ebenfalls zu Zeiten eines  beginnenden Aufschwungs eine besonders gute Rendite bringt. Das daraus zu ziehende Fazit ist, dass die an Investmentfonds gekoppelte Lebensversicherung, aber auch der solcherart ausgelegte Banksparplan einen neuerlichen Boom erleben dürfte.

 Wenn man einen guten Vertrag für eine Lebensversicherung haben möchte, dann muss man auf einige Eckdaten achten. Das betrifft einerseits die Todesfallsumme und andererseits die von der Gesellschaft garantierte Ablaufleistung. Die garantierte Ablaufleistung ist die Summe, die die Versicherung auszahlen muss. Eine darüber hinaus gehende Rendite kann sich auf zweierlei Arten auf den Vertrag auswirken. Bei einigen Verträgen reduziert sie im darauf folgenden Jahr den zu zahlenden Beitrag, bei anderen Verträgen erhöht sich dadurch die auszuzahlende Versicherungssumme. Macht die Versicherung bei ihren Investitionen Verluste, darf sie deshalb die garantierte Ablaufleistung nicht kürzen.