Versicherungen
Aktien als Sicherheiten für einen Kredit
Wenn man einen Kredit benötigt, dann stellt man immer wieder fest, dass die Banken demjenigen Kunden besonders gute Zinsen einräumen, der zusätzliche Sicherheiten einbringen kann. Neben Sparguthaben und Rückkaufswerten von Versicherungen eignen sich dafür auch Aktien. Wobei man bei den Aktien allerdings wissen muss, dass nicht alle in gleicher Form bei den Sicherheiten angerechnet werden können.
Die unterschiedlichen Anrechnungspraktiken sind der Tatsache geschuldet, dass es sich bei Aktien um Wertpapiere mit einem spekulativen Risiko handelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Aktien auf Grund von aktuellen Nachrichten und anderen äußeren Einflüssen auch einmal ganz schnell in den Keller rutschen können. Deshalb machen die Banken bei der Anrechnung der Aktien Unterschiede, ob sie von Unternehmen stammen, die im DAX gelistet sind, oder ob es sich um Aktien handelt, die außerhalb der Indizes gehandelt werden.
Grundsätzlich werden die Aktien der DAX Unternehmen mit etwa achtzig Prozent des aktuellen Wertes angerechnet. Dabei behält man aber parallel immer den Nennwert einer Aktie im Auge. Liegt der aktuelle Handelspreis signifikant über dem Nennwert, wird in den meisten Fällen lediglich der Nennwert angerechnet. Das bedeutet eine zusätzliche Absicherung, denn so manche Aktie wurde durch kurzzeitige Massenkäufe vorübergehend überbewertet.
Aktien von Unternehmen, die nicht in den deutschen Indizes berücksichtigt werden, können als Kreditsicherheiten keine Berücksichtigung finden. Das gilt vor allem für die Wertpapiere, die in den so genannten Penny Stocks gehandelt werden. Dabei handelt es sich um Aktien, die pro Stück einen Handelspreis von weniger als einem Euro bzw. einem Amerikanischen Dollar aufweisen, aber in der Masse durchaus ein ansehnliches Vermögen ausmachen können.
