Versicherungen
Chancen und Risiken der Investmentfonds
Derjenige Anleger, der bereit ist, bei der Anlage seines Geldes ein kleines Risiko einzugehen, könnte mit einem Investmentfonds gut beraten sein. Dort stehen verschiedene Formen zur Auswahl, wobei die so genannten Dachfonds allerdings nicht für jedermann zugänglich sind. Das gilt auch für ausgewählte Spezialitätenfonds, in die nur der Staat selbst und bestimmte Institutionen investieren können.
Grundsätzlich kann man sich bei der Geldanlage in einem Investmentfonds zwischen den offenen und geschlossenen Fonds entscheiden. Für den privaten Anleger sind die offenen Fonds die bessere Wahl, weil die Anteile jederzeit gehandelt werden können. Außerdem ist hier jederzeit ein Nachkauf von Anteilen möglich. Offene Fonds sind sowohl als Akteinfonds als auch als Mischfonds verfügbar. Von einem Mischfond spricht man immer dann, wenn dort verschiedene Arten von Wertpapieren gesammelt werden. Häufig werden hier fest verzinsliche Rentenpapiere mit Aktien aller Art kombiniert.
Seit der Finanzkrise 2008/2009 ist die größte Sorge der Anleger, dass ihr investiertes Vermögen verloren geht, falls die Investmentgesellschaft Konkurs anmelden sollte. Diese Angst ist – zumindest in Deutschland – unbegründet. Hier hat der Gesetzgeber nämlich dafür gesorgt, dass die Gelder der Anleger vom Betriebsvermögen der Investmentgesellschaft separiert wird. Im Fachjargon spricht man bei den Kundengeldern von einem Sondervermögen. Das gehört im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft nicht zur verwertbaren Masse. Es besitzt also de facto den Status von treuhänderisch verwalteten Geldern.
Die Investmentgesellschaften sind genau wie die Banken dazu verpflichtet, für die erzielten Gewinne der Anleger die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abzuführen und den Anlegern entsprechende Bescheinigungen darüber auszustellen. Das gibt vielen Anlegern die Möglichkeit, die auf die Erträge fällige Steuer auf den persönlichen Prozentsatz der Einkommenssteuer zurück rechnen zu lassen. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Gesetzgebung sind inzwischen auch ausländische Banken dazu verpflichtet, für deutsche Kunden die Abgeltungsteuer an den Fiskus der Bundesrepublik abzuführen. In einigen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz, wird das in anonymisierter Form getan. Eine entsprechende Bescheinigung erhält der Sparer trotzdem.
