Was sind Zertifikate?

 

Laut den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen handelt es sich bei den Zertifikaten im engeren Sinn um Schuldverschreibungen. Das wären die Rentenpapiere eigentlich auch, doch sie bieten im Gegensatz zu den Zertifikaten eine feste Verzinsung. Erwirbt man dagegen ein Zertifikat, geht man ein erhebliches spekulatives Risiko ein. Das beginnt schon damit, dass die Rendite am Erfolg eines bestimmten Geschäfts oder Unternehmens gemessen wird. Daraus resultiert, dass bei einem Zertifikat auch durchaus ein Totalverlust des investierten Vermögens möglich ist. Wie schnell das in der Praxis geschehen kann, hat man am Zusammenbruch der Lehmann Brothers Bank zu Beginn der Finanzkrise sehr eindrucksvoll sehen können.

 

Mit den Zertifikaten kann de facto jedes Anlegerinteresse bedient werden. Das beginnt bei den Laufzeiten, die bei wenigen Wochen beginnen und bis in die Unendlichkeit ausgedehnt werden können. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Partizipationszertifikaten und solchem mit einem konkret festgelegten Rückzahlungsturnus. Die Partizipationszertifikate bergen grundsätzlich ein deutlich höheres spekulatives Risiko als die mit festgelegter Rückzahlung. Sie sind bei den Banken sowohl als Strategiezertifikate als auch Basket- und Indexzertifikate erhältlich.

 

Der Vorteil solcher Zertifikate liegt darin, dass man hier an der Entwicklung vieler börslicher Einzelwerte teilhaben kann, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen. Das gibt dem privaten Anleger beispielsweise auch die Chance, in Rohstoffe und deren künftige Preisentwicklung investieren zu können. Dafür verlangen die Depotbanken, von denen die Zertifikate ausgegeben werden, natürlich Bearbeitungsgebühren. Sie sind in der Regel mit denen vergleichbar, die auch von den Fondsgesellschaften für das Management des Kundenvermögens erhoben werden.

 Auf Grund des mit den Zertifikaten verbundenen Kursrisikos ist immer eine fundierte Anlageberatung notwendig, die dem interessierten Kunden sowohl die Renditechancen als auch die Verlustrisiken aufzeigt. Hier hat der Gesetzgeber zu Gunsten der interessierten Anleger bereits mit der Protokollierungspflicht der Verkaufsgespräche eine wichtige Basis für eine am Kundeninteresse orientierte Beratung geschaffen. Sie beinhaltet auch, dass der Berater Auskunft über die Höhe der Provisionen geben muss, die er für die Vermittlung der verschiedenen Anlageprodukte erhält. So soll wirtschaftliches Eigeninteresse auf Seiten der Finanzberater ausgeschlossen werden.
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